Das Jordan-Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze sowie unseres Geschäftspartnerkodex hat für uns hohe Priorität. Um dem gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer bei der Einhaltung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfahren. Deshalb haben wir eine unabhängige, unparteiische und vertrauliche Meldestelle für Ihre Hinweise eingerichtet.

Dabei ist uns der Grundsatz eines fairen Verfahrens besonders wichtig. Er garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten unserer internen Meldestelle zur Verfügung:

per E-Mail an: meldestelle@joka.de
per Telefon: +49 561 94177 144

Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Vorsätzlich falsche Angaben könnten darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen
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Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Wenn es zur Aufklärung des Sachverhalts der Meldung notwendig ist, meldet sich der zuständige Sachbearbeiter bei Ihnen mit entsprechenden Nachfragen.
Die Jordan-Meldestelle prüft die anonymisierte Meldung inhaltlich (z.B. ob sie Jordan und/oder seine Lieferanten betrifft, ob der vom Hinweisgeber angegebene Sachverhalt zutrifft oder ob die Meldung schwere Regelverstöße betrifft), ggf. zusammen mit der zuständigen Fachabteilung. Bei einer begründeten Meldung werden Abhilfemaßnahmen festgelegt.
Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung.

Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitende und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Bitte nutzen Sie unser Hinweisgebersystem daher verantwortungsvoll!